Neue Pauschale für den Notdienst
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind aktuell durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärzte-Gebührenordnung“ u. a. um eine „Notdienstgebühr“ ergänzt worden.
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind aktuell durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärzte-Gebührenordnung“ u. a. um eine „Notdienstgebühr“ ergänzt worden.
Jeder Tierhalter möchte seinem Tier die möglichst beste tiermedizinische Versorgung zukommen lassen. Die Versorgungsleistungen für ein Tier sind stets optimiert worden, tierärztliche Kosten sind zwangsläufig gestiegen.
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angepasst.
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden.