Neue Pauschale für den Notdienst
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind aktuell durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärzte-Gebührenordnung“ u. a. um eine „Notdienstgebühr“ ergänzt worden.
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind aktuell durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärzte-Gebührenordnung“ u. a. um eine „Notdienstgebühr“ ergänzt worden.
Jeder Tierhalter möchte seinem Tier die möglichst beste tiermedizinische Versorgung zukommen lassen. Die Versorgungsleistungen für ein Tier sind stets optimiert worden, tierärztliche Kosten sind zwangsläufig gestiegen.
Dass Hunde oder Katzen nach einem Leben von durchschnittlich 14 bzw. 18 Jahren zu Hause an Altersschwäche sterben, ist nicht die Regel. Sehr viele Tiere müssen vom Tierarzt eingeschläfert werden.
Allzu oft landen Fälle beim Notdienst, die auch in den normalen Sprechzeiten hätten behandelt werden können. Zeigt das Haustier aber schon seit einiger Zeit Symptome, die den Tierhalter nun plötzlich beunruhigen, sollte man überlegen, ob der Tierarztbesuch auch bis zum nächsten Werktag warten kann.
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angepasst.
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden.
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