Mikrochip: Ist Ihr Tier auch registriert?

Der Mikrochip (Identifikationsnummer) des Tieres muss in einem Zentralregister eingetragen werden. Nicht immer übernimmt das automatisch die Tierarztpraxis. Ansonsten können gefundene Tiere ihren Haltern nur schwer zugeordnet werden und die Kennzeichnung mit dem Transponder ist für eine Suche nach dem Besitzer nutzlos.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde oder auch Katzen verschwinden und ihre Halter dann in großer Sorge mit der Suche beginnen. Oftmals merken die Tierbesitzer erst dann, dass ihr geliebter Vierbeiner zwar mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist, aber die Registrierung bei z. B. tasso.net oder findefix.com nicht vorgenommen wurde.

Bei dem Routineeingriff zur Kennzeichnung eines Haustieres wird ein Transponder mit einem Mikrochip und einer Identifikationsnummer mit einer speziellen Injektionsnadel unter die Haut gesetzt und kann dann mit einem entsprechenden Gerät ausgelesen werden.

Der Tierarzt trägt die Nummer in den Heimtierausweis ein und speichert die Daten in seiner Patientenkartei. Ob der Tierarzt die Kontaktdaten des Tierhalters auch bei der Registrierungsstelle hinterlegt, muss abgeklärt werden.

Dies ist nicht immer üblich. Auf den Webseiten der Registrierungsstellen können Sie ganz leicht Ihre Daten überprüfen, in dem Sie die Identifikationsnummer eingeben, die in dem Heimtierausweis verzeichnet ist.

Auch nach Umzügen oder Wechsel der Handynummern sollten die Daten aktualisiert werden. Beim Auffinden eines Tieres kann es dann eindeutig seinem Halter zugeordnet werden, nachdem die Mikrochipnummer, z.B. in Veterinärämtern, Tierheimen und natürlich Tierarztpraxen ausgelesen wurde. So stehen die Chancen am besten, ein Tier wiederzufinden.

© Bundestierärztekammer

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