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Silvester: Das Tier ist weg. Maßnahmen im Vorfeld.

Gerade zu Silvester büchsen Tiere oft aus, verlieren die Orientierung, zeigen unübliches Verhalten, reißen sich von der Leine oder kommen als Freigänger Tage vor Silvester schon nicht mehr zurück. Sind Sie vorbereitet für einen solchen Fall? Eine große Chance, das Tier zurückzubekommen, ist der Mikrochip. Doch was viele vergessen: Die Identifikationsnummer des Tieres muss unbedingt in einem Zentralregister (Tasso, Findefix) eingetragen werden. Nicht immer übernimmt das automatisch die Tierarztpraxis oder die Tierklinik. Gefundene Tiere können dann ihren Haltern nur schwer zugeordnet werden und die Kennzeichnung mit dem Mikrochip ist für eine Suche nach dem/der Besitzer/in nutzlos.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde oder auch Katzen verschwinden und ihre Halter dann in großer Sorge mit der Suche beginnen. Oftmals merken die Tierbesitzer erst dann, dass ihr geliebter Vierbeiner zwar mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist, aber die Registrierung beispielsweise bei tasso.net oder findefix.com nicht vorgenommen wurde. Am besten Sie überprüfen das noch heute:Auf den Webseiten der Registrierungsstellen können Sie ganz leicht Ihre Daten checken, in dem Sie die Identifikationsnummer eingeben, die in dem Heimtierausweis verzeichnet ist.

Auch nach Umzügen oder Wechsel der Mobilnummern sollten die Daten aktualisiert werden. Beim Auffinden eines Tieres kann es dann eindeutig seinem Halter zugeordnet werden, nachdem die Mikrochipnummer, z.B. in Veterinärämtern, Tierheimen und Tierarztpraxen ausgelesen wurde.

Wie funktioniert das „Chippen“

Bei dem Routineeingriff zur Kennzeichnung eines Haustieres wird der Mikrochip mitsamt der Identifikationsnummer mit einer speziellen Injektionsnadel unter die Haut gesetzt und kann dann mit einem entsprechenden Gerät ausgelesen werden. Der Tierarzt trägt die Nummer in den Heimtierausweis ein und speichert die Daten in seiner Patientenkartei. Ob der Tierarzt die Kontaktdaten des Tierhalters auch bei der Registrierungsstelle hinterlegt, muss abgeklärt werden.  © www.bundestieraerztekammer.de